ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution)
Sie als Händler sind ab 9. Januar 2016 verpflichtet, Ihre Kunden auf die Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen.
Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie
unter folgendem Link als PDF herunterladen können:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524
Außerdem ist folgender Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht
zugänglich auf der Webseite des Shops zu platzieren: